Kinder- und Jugendwohngruppe Altrottwerndorf

Aktuell haben wir 2 freie Plätze.
Bitte wenden Sie sich an unsere Pädagogische Leitung: info@jugendhilfe-elbtal.de

Gesetzliche Grundlagen

Gesetzliche Grundlage unserer Arbeit ist das Achte Sozialgesetzbuch, insbesondere:

§ 27 SGB VIII (Hilfen zur Erziehung)
§ 34 SGB VIII (Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform)
§ 35a SGB VIII (Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit [drohender] seelischer Behinderung)
§ 36 SGB VIII (Mitwirkung am Hilfeplan)
§ 41 SGB VIII (Hilfe für junge Volljährige)
§ 8a SGB VIII (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung)

Unsere Einrichtung ist Mitglied der Kommission nach § 78e SGB VIII.

In unserer Einrichtung bieten wir insgesamt 10 Plätze für Kinder und Jugendliche.

Unsere Wohngruppe dient der Unterbringung von Kindern und Jugendlichen, deren Erziehung in der Herkunftsfamilie vorübergehend oder dauerhaft nicht gesichert ist.

In unmittelbarer Umgebung der Einrichtung befinden sich zahlreiche Freizeitmöglichkeiten (Kino, Freibad, Hallenbad, Bowling, Bibliotheken, Lern- und Wanderpfade des Nationalparks Sächsische Schweiz) und alle infrastrukturell notwendigen Institutionen wie, Schulen, Arbeitsagentur, Kitas, Ärzte, Einkaufsmöglichkeiten, Kliniken, Ämter und Behörden.