Schulbegleitung

Anfragen richten Sie bitte an unsere Pädagogische Leitung: info@jugendhilfe-elbtal.de

Gesetzliche Grundlagen

Gesetzliche Grundlage unserer Arbeit ist das Achte Sozialgesetzbuch, insbesondere:

§ 35a SGB VIII (Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit [drohender] seelischer Behinderung)

Die Schulbegleitung ist ein ambulantes Betreuungsangebot und richtet sich an Kinder- und Jugendliche, die Unterstützung benötigen, um erfolgreich am Regelunterricht teilnehmen zu können.

Das Hauptaugenmerk liegt auf der Unterrichtsbegleitung.

Die Hilfe gilt als zusätzliche Unterstützungsmaßnahme zur erfolgreichen Integration in den Schulalltag. Sie richtet sich u.a. an Kinder und Jugendliche mit sogenannten Anpassungsschwierigkeiten an das System Schule.

Das Hauptziel der Hilfe ist der Verbleib der Kinder und Jugendlichen im jeweiligen Klassenverband.

Kostenträger der Maßnahme ist das Jugendamt mit dem dort angesiedelten Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD).