Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung

Gesetzliche Grundlagen

Gesetzliche Grundlage unserer Arbeit ist das Achte Sozialgesetzbuch, insbesondere:

§ 35 SGB VIII

Hilfe für junge Menschen, die eine besonders problembelastete Lebenssituation zu bewältigen haben. Ein belasteter Erfahrungshintergrund ist geprägt durch Beziehungsabbrüche, Vernachlässigung, Gewalt, unzureichende soziale und emotionale Versorgung im frühen Kindesalter. Andere Angebote der Erziehungshilfe haben sich für den jungen Menschen als ungeeignet und wenig wirksam erwiesen. Aktuell gefährden die Belastungen die Möglichkeit einer sozialen Integration und haben Auswirkungen auf die Persönlichkeitsentwicklung des jungen Menschen.