Hilfe für junge Volljährige
Gesetzliche Grundlagen
Gesetzliche Grundlage unserer Arbeit ist das Achte Sozialgesetzbuch, insbesondere:
§ 41 SGB VIII
Zielgruppe sind Jugendliche ab einem Alter von 18 Jahren, wenn die Hilfe für die Entwicklung der Jugendlichen geeignet und weiterhin notwendig ist (§ 27 SGB VIII Hilfen zur Erziehung). Wir betreuen Jugendliche, die bereits die Reife und Selbständigkeit haben, eigenen Wohnraum zu beziehen oder noch im Elternhaus leben.