Erziehungsbeistand

Gesetzliche Grundlagen

Gesetzliche Grundlage unserer Arbeit ist das Achte Sozialgesetzbuch, insbesondere:

§ 30 SGB VIII

Zielgruppe der Erziehungsbeistandschaft sind Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene, die Unterstützung in ihrer Persönlichkeitsentwicklung, sowie bei Problemen im sozialen Gefüge aus Familie, Schule oder Peers benötigen, auffällige Verhaltensweisen zeigen und/oder von Kindeswohlgefährdung bedroht sind.

Im Mittelpunkt steht die Stärkung einer positiven Beziehung zwischen den Eltern/ Erziehungsberechtigten/ Bezugspersonen und dem Kind, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen und Klärungshilfe bei Konflikten.
Die Erziehungsbeistandschaft bearbeitet insbesondere Problemlagen von jungen Menschen unter Einbezug ihres sozialen Umfeldes im Kontext ihrer Beziehungen, Schule und Ausbildung und anderen sozialen Bezügen. Die Ausgestaltung richtet sich nach dem individuellen Bedarf und kann unterschiedlichste Belange des Alltags von Kindern und Jugendlichen betreffen.