Verselbständigungswohngruppe Pirna
Gesetzliche Grundlagen
Gesetzliche Grundlage unserer Arbeit ist das Achte Sozialgesetzbuch, insbesondere:
§ 34 SGB VIII (Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform) i.V.m. § 41 SGB VIII (Hilfe für junge Volljährige)
§ 8a SGB VIII (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung)
Unsere Einrichtung ist Mitglied der Kommission nach § 78e SGB VIII.
Als Außenstelle der Kinder- und Jugendwohngruppe in Altrottwerndorf betreiben wir eine Verselbständigungs-Wohngruppe in Pirna. Diese Wohngruppe bietet Platz für vier Jugendliche ab einem Alter von 16 Jahren. Die Jugendlichen werden auf ihrem Weg in eigenen Wohnraum stundenweise durch unsere pädagogischen Fachkräfte begleitet.