FAMOS – Intensiv sozialpädagogisch betreute Wohnform für Familien

GEMEINSAM.
FAMILIE.
ERHALTEN.

Dieses Jugendhilfeangebot richtet sich an Familien, die sich in folgender Situation befinden:

  • Das Familiensystem ist ernsthaft gefährdet und der sichere Verbleib der Kinder in der Familie ist nicht mehr realisierbar.

  • Die Herausnahme der Kinder aus der Familie droht.

  • Eine Fremdunterbringung der Kinder nach § 34 SGB VIII o.ä. ist die nächste Option.

  • Die Eltern sind nicht mehr in der Lage, über einen längeren Zeitraum hinweg vor allem die sozial emotionale Versorgung ihrer Kinder zu erbringen.

  • Der Leidensdruck der Eltern ist so hoch, dass sie selbst den Bedarf äußern, gemeinsam mit ihren Kindern ein intensiv sozialpädagogisch und therapeutisch betreutes Hilfsangebot in Anspruch zu nehmen.

  • Eine alleinige stationäre Unterbringung der Kinder in einer sonstigen Wohnform stellt für die Eltern und Kinder keine Lösung dar.

  • Bisherige Hilfesysteme zur Unterstützung der Familie sind erschöpft und konnten die gewünschte Wirksamkeit nicht entfalten, da die Problemlagen zu komplex sind.

Wir bieten Folgendes dazu an:

  • Bereitstellung des geeigneten Wohnraums

  • intensive, sozialpädagogische Begleitung und Unterstützung

  • Unterstützung bei der Weiterentwicklung individueller Alltagsstrukturen

  • Reflexionsarbeit (Einzel- und Gruppengespräche)

  • Beratung und therapeutische Angebote (Einzel- und Gruppenkontext)

  • erzieherische Angebote

  • Familien- und lebensweltorientiertes Arbeiten

  • familienübergreifende Angebote

  • Freizeit- und erlebnispädagogische Ansätze

  • Gesundheitserziehung

  • Unterstützung und Begleitung bei Behörden und Institutionen

  • intensive Begleitung zurück in eigenen Wohnraum

  • die Möglichkeit zu nachgehender Begleitung

  • Kooperation mit Angeboten im Sozialraum

Gesetzliche Grundlagen

Das Angebot Intensiv sozialpädagogisch betreute Wohnform für Familien basiert auf:

§ 27 SGB VIII (Hilfen zur Erziehung)
§ 31 SGB VIII (Sozialpädagogische Familienhilfe)
§ 36 SGB VIII (Mitwirkung am Hilfeplan)
§ 8a SGB VIII (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung)